
Das Komitee dankt allen Unterstützenden für ihren Einsatz
Die hohe Anzahl an gesammelten Unterschriften unterstreicht die Bedeutung des Anliegens
6'266 Unterschriften eingereicht
Das Komitee hat erfolgreich knapp
6'300 Unterschriften gesammelt und zur Überprüfung der Landeskanzlei überreicht, wodurch die erforderliche Mindestanzahl von 1'500 Unterschriften deutlich überschritten wurde. Die Initiative zielt darauf ab, die abstrakte Normenkontrolle auf kantonaler
Ebene im Kanton Basel-Landschaft einzuführen, um transparente und zügige rechtliche Verfahren zu gewährleisten. Nach der Überprüfung der Unterschriften wird die Initiative von der Regierung zur parlamentarischen Beratung vorgelegt, mit der Möglichkeit einer anschliessenden Volksabstimmung.

Transparenz erhöhen
Mitwirkung verbessern
Verfahren beschleunigen
Mit der Initiative soll das Baselbiet eigenständiger, zügiger und transparenter über die Rechtmässigkeit von neuen Erlassen befinden können (also z.B., ob ein Gesetz gegen die Kantonsverfassung verstösst). Dabei sollen sämtliche involvierte Interessen vor Gericht gehört werden.
Heute wird die Frage der Rechtmässigkeit direkt vor Bundesgericht in Lausanne geprüft. Betroffene haben dabei keine Möglichkeit, am Verfahren teilzunehmen. Das möchte die Initiative ändern. In anderen Kantonen haben sich solche Möglichkeiten bestens bewährt.
✓ Schaffung von vorab definierten Auskunfts-,
Einsichts-, und Mitwirkungsrechten
✓ Klare Zuständigkeiten sowie transparente
und zügige Verfahren
✓ Rasche Schaffung von Rechtssicherheit
im Baselbiet
Ausgangslage

Tritt im Kanton Basel-Landschaft eine neue Verfassungs- oder Gesetzesbestimmung in Kraft und ist eine Person, ein Verband etc. der Auffassung, die neue Norm würde gegen übergeordnetes Recht verstossen (also z.B. gegen die Kantonsverfassung bei kantonalen Gesetzen, oder gegen das Bundesrecht bei kantonalen Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen), kann diese Frage nicht vor den Gerichten des Kantons geprüft werden. Vielmehr muss direkt eine Beschwerde an das Bundesgericht erhoben werden.
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Dies deshalb, weil unser Kanton auf kantonaler Ebene keine Möglichkeit einer sog. abstrakten Normenkontrolle kennt. Bei einer abstrakten Kontrolle wird der neue Erlass als solcher überprüft, d. h. ausserhalb eines konkreten Anwendungsfalls.
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Um es an einem konkreten Beispiel aufzuzeigen: Wenn der Kanton Basel-Landschaft in einem Gesetz festhalten würde, auf den Autobahnen im Kanton darf neu nur noch überall maximal 100 km/h gefahren werden, verstösst diese Norm gegen übergeordnetes Recht. Das neue Gesetz kann aber nicht einfach so
angefochten werden, dazu kennt der Kanton Basel-Landschaft keine Regelung im Kanton. Es müsste eine konkrete Busse abgewartet werden: jemand fährt 120 km/h und erhält eine Busse, und bei der Anfechtung dieser Busse kann er vorfrageweise (akzessorisch) vom Gericht prüfen lassen, ob die kantonale Beschränkung auf bloss 100 km/h überhaupt zulässig ist.
Was will die Initiative?
Vor diesem Hintergrund möchte ein überparteilich zusammengesetztes Baselbieter Komitee mittels einer formulierten Verfassungsinitiative die abstrakte Normenkontrolle auf kantonaler Ebene einführen; dieses Ansinnen soll sekundiert werden durch verfahrensrechtliche Mitwirkungsrechte von Landräten, Initianten und betroffenen Personen sowie Arbeits-/Handlungspflichten des Regierungsrates («Transparenz- und Mitwirkungsinitiative»). Zudem soll sichergestellt werden, dass die kantonale Gerichtsbarkeit möglichst zeitnah für Rechtssicherheit sorgt und die Sache entscheidet; dies im Wissen darum, dass auch noch ein Weiterzug an das Bundesgericht möglich ist.

Die neuen Rechte im Einzelnen

Mit der Initiative werden neue Transparenz- und Mitwirkungsrechte geschaffen. Im Einzelnen bedeutet dies:
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Eingegangene Beschwerde werden im Amtsblatt veröffentlicht (= Transparenz)
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Definierte Personen können auf Gesuch hin am Verfahren teilnehmen:
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Die einzelnen Landräte
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Betroffene Initianten (Komitee)
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Juristische Personen, sofern deren Zweck berührt ist (HR-Eintrag oder Tätigkeit in BL)
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Verfahrensrechte:
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Akteneinsicht
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Einreichung eigener Stellungnahmen
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Teilnahme an einer Parteiverhandlung
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Anfechtungsmöglichkeiten, namentlich ans Bundesgericht
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Verfahren muss beschleunigt geführt werden.
Wird Erlass vom Kantonsgericht aufgehoben, unterbreitet der Regierungsrat innert 30 Tagen seit Rechtskraft dem Landrat einen alternativen Erlassvorschlag, welcher der aufgehobenen Norm am nächsten kommt und deren Sinn und Zweck entspricht.
Unterstützungskomitee
Co-Präsidium: Christine Frey (Münchenstein),
Johannes Sutter (Arboldswil), Marc Scherrer (Laufen)
Mitglieder: Rolf Blatter (Aesch); Christoph Buser (Füllinsdorf); Stefan Degen (Gelterkinden); Dominique Erhart (Oberwil); Thomas Eugster (Liestal); Alexander Heinzelmann (Ramlinsburg); Andrea Kaufmann (Waldenburg); Michael Konrad (Arlesheim); Markus Meier (Ormalingen); Bruno Nüssli (Allschwil); Sven Oppliger (Bottmingen); Alexandre Philipp (Allschwil);
Peter Riebli (Buckten); Dario Rigo (Ormalingen); Hans-Jürgen Ringgenberg (Therwil); Matthias Ritter (Diegten); Stephan Siegel (Binningen);
Andreas Spindler (Aesch); Andi Trüssel (Frenkendorf); Reto Tschudin (Lausen)

Adresse
Überparteiliches Komitee für die
Transparenz- und Mitwirkungs-Initiative
Haus der Wirtschaft
Hardstrasse 1
4133 Pratteln
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